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Stade handelt

WJ VORGESTELLT | Mitglied werden

Mitglied kann sein, wer unternehmerische Aufgaben wahrnimmt oder für die Übernahme solcher Aufgaben herangebildet (vorbereitet) wird. Dies sind in der Regel Firmeninhaber oder Angestellte in leitender Position. Ausnahmsweise können auch andere Personen Mitglied werden, die den Zielsetzungen des Kreises nahe stehen.
Die Mitgliedschaft verpflichtet zu aktiver und regelmäßiger Teilnahme an den Veranstaltungen des Kreises.

Die Aufnahme in den Kreis der Wirtschaftsjunioren setzt die Teilnahme an mindestens drei Sitzungen des Kreises als Gast voraus.

Einladungen werden hierzu vom Vorstand des Kreises auf Anregung eines Mitgliedes oder der Kammer ausgesprochen; sie sollen nur an Personen ergehen, die noch nicht das 37. Lebensjahr vollendet haben. Über die Aufnahme und Ausschluß entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Über einen Einspruch gegen den Ausschluß entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mitglied 40 Jahre alt wird.

 

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Mitglied der WIRTSCHAFTSJUNIOREN DEUTSCHLAND

Mitglied der WIRTSCHAFTSJUNIOREN HANSERAUM

Mitglied der
Junior Chamber International (JCI)